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Strafrecht

Wir vertreten sie gerne in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Zum allgemeinen Strafrecht zählen unter anderem Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Betrug, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung oder Körperverletzungsdelikte.

Von großer Bedeutung im Strafrecht ist eine frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers. Dies liegt zum eine daran, dass Strafverteidiger eine frühzeitige Akteneinsicht gewährt wird, welche die richtigen Schritte für das künftige Verfahren zulässt. Zum anderen kommt dem richtigen Verhalten eines Angeklagten im Vorfeld eines möglichen Prozesses erhebliche Bedeutung zu. Im optimalen Fall sollte eine Aussage ohne rechtliche Beratung vermieden werden.

Die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei im Bereich des Strafrechts kann in vielen Fällen Schlimmeres vermeiden und den Mandaten eine bestmögliche Zukunftsaussicht eröffnen.

Unter anderem vertreten wir sie in Delikten wie:

  • Körperverletzungsdelikte

  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • Diebstahl

  • Betrug

  • Verkehrsdelikte

  • Urkundendelikte

  • Sachbeschädigungsdelikte

  • Raub und Erpressungsdelikte